Monitoring Gesetzessammlung

Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Innovationsnetzwerk Zug (913.2)

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Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Innovationsnetzwerk Zug (913.2)

Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Innovationsnetzwerk Zug

913.2 Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Innovationsnetzwerk Zug vom 27. September 2001 1) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung2), beschliesst: § 1 1 Der Kanton beteiligt sich am Projekt «Innovationsnetzwerk Zug». 2 Mit diesem Netzwerk werden folgende Ziele angestrebt: a) Stärkung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit der Zuger Wirtschaft und der Zuger Arbeitnehmenden durch Ausbildung und Infor- mation; b) Positionierung der Höheren Fachschulen im Kanton Zug als kompetente Innovationspartnerinnen; c) Förderung der Kooperation unter Höheren Fachschulen und weiteren Bildungsinstituten sowie der Wirtschaft unter Nutzung gemeinsamer Ressourcen. § 2 Der Kanton leistet an das Projekt «Innovationsnetzwerk Zug» für die Jahre 2002–2005 einen Beitrag von maximal insgesamt Fr. 1 400 000.–. § 3 Der Kanton beauftragt im Rahmen des Aufbaus und Betriebs des Netz- werks den Verein für Technologie und Wirtschaft (VTW) als Trägerverein mit der Führung der Fachstelle Technologie, Wirtschaft und Innovation. 1) GS 27, 281 2) BGS 111.1
913.2 § 4 Die zuständige Direktion: a) genehmigt die Statuten des Trägervereins; b) genehmigt das Budget des Projekts «Innovationsnetzwerk Zug»; c) erteilt dem Verein für Technologie und Wirtschaft einen Leistungsauftrag, genehmigt die Jahresziele und überprüft die Zielerreichung; d) genehmigt dessen Jahresrechnung; e) legt den jährlichen Beitrag fest; f) entsendet eine angemessene Vertretung in den Vereinsvorstand. § 5 Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2005. § 6 Dieser Beschluss tritt nach unbenützter Referendumsfrist (§ 34 der Kan- tonsverfassung) oder nach Annahme durch das Volk am Tag nach der Veröf- fentlichung im Amtsblatt in Kraft 1) . 1) Inkrafttreten am 8. Dezember 2001
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