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Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für... (413.18)

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Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für... (413.18)

Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ)

Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff- Rückgewinnung Zug (WERZ) Vom 28. Januar 2010 (Stand 6. Februar 2010) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 4 Abs. 4 des Einführungsgesetzes über die Berufsbildung und die Fachhochschulen vom 30. August 2001 1 ) sowie auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung 2 ) , beschliesst:
§ 1
1 Der Kanton Zug beteiligt sich am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ).
§ 2
1 Der Kanton Zug leistet an den Aufbau und Betrieb des Instituts während höchstens sechs Jahren seit dem Beginn der Studienangebote einen Betrag von maximal 1.5 Mio. Franken.
2 Der jährliche Beitrag wird aufgrund des Budgets und des Vorjahresergeb - nisses des Instituts von der Volkswirtschaftsdirektion im Rahmen einer Sub - ventionsvereinbarung mit der das Institut betreibenden Fachhochschule ver - einbart.
3 Die Ausrichtung des Beitrags erfolgt unter folgenden Auflagen:
a) die Weiterbildungsveranstaltungen und das Beratungsangebot des In - stituts erfolgen in Zug;
b) das Institut bietet mindestens CAS-Ausbildungsgänge im Bereich Energiemanagement, Fach- und Firmenkurse und ein Beratungsange - bot an; 1) 2) BGS 111.1
c) bei guter Auslastung wird das Angebot um zusätzliche Weiterbil - dungsangebote erweitert und der Aufbau eines MAS vorgesehen;
d) dem Kanton ist eine angemessene Vertretung im Fachbeirat einzuräu - men.
§ 3
1 Die das Institut betreibende Hochschule (HSR) ist bei positivem Rech - nungsabschluss verpflichtet, in Absprache mit der Volkswirtschaftsdirekti - on, in den jeweiligen Jahresrechnungen des Instituts Reserven zu bilden, um das Weiterbildungsangebot im Bereich Energierückgewinnung und Recy - cling am Standort Zug weiterzuentwickeln.
§ 4
1 Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Publikation im Amtsblatt in Kraft 1 ) . 1) In-Kraft-Treten am 6. Februar 2010
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 28.01.2010 06.02.2010 Erlass Erstfassung GS 30, 423
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 28.01.2010 06.02.2010 Erstfassung GS 30, 423
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