Kompetenzdelegation an das Amt für öffentlichen Verkehr zum Erlass von kantonalen Bewilligungen zur Personenbeförderung und zur Abgabe von Stellungnahmen zu Konzessionsgesuchen des Bundesamts für Verkehr
                            Kompetenzdelegation an das Amt für öffentlichen Verkehr  zum Erlass von kantonalen Bewilligungen zur  Personenbeförderung und zur Abgabe von Stellungnahmen  zu Konzessionsgesuchen des Bundesamts für Verkehr  Vom 10. September 2008 (Stand 20. September 2008)  Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug,  gestützt auf §  4  Abs.  3  Bst.  h und i des Gesetzes über den öffentlichen Ver  -  kehr   vom  22.  Februar  2007  1  )  , §  1 der   Einführungsverordnung  zur Verord  -  nung   des   Bundes   über   die   Personenbeförderungskonzession   vom   17.  Au  -  gust 1999  2  )   und §  6  Abs.  2 des Gesetzes über die Organisation der Staatsver  -  waltung vom 29.  Oktober 1998 (Organisationsgesetz)  3  )  ,  verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Das Amt für öffentlichen Verkehr wird ermächtigt, die kantonalen Bewilli  -  gungen für Personentransporte gemäss Art.  6  Abs.  2 und Art.  36 der Verord  -  nung des Bundes über die Personenbeförderungskonzession (VPK)  4  )    zu er  -  teilen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Das Amt für öffentlichen Verkehr wird ermächtigt, zu den vom Bundesamt  für Verkehr den Kantonen unterbreiteten Konzessionsgesuchen die kantona  -  len Stellungnahmen abzugeben.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Diese   Verfügung   tritt   am   Tage   nach   der   Publikation   im   Amtsblatt   in  Kraft  5  )  .  1)  BGS  751.31  2)  BGS  751.312  3)  BGS  153.1  4)  5)  Inkrafttreten am 20.  September 2008
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle  10.09.2008  20.09.2008  Erlass  Erstfassung  GS 29, 909
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle  Erlass  10.09.2008  20.09.2008  Erstfassung  GS 29, 909