Monitoring Gesetzessammlung

Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und ... (413.122)

CH - ZG

Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und ... (413.122)

Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und -Experten

Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und -Experten Vom 31. Mai 2005 (Stand 1. August 2005) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 11 des Gesetzes über die Entschädigung von nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 1 ) , beschliesst:
§ 1
1 Gewählte Expertinnen und Experten für die Lehrabschlussprüfungen, wel - che den eidgenössisch anerkannten Expertinnen-/Expertenkurs besuchen, erhalten folgende Entschädigungen:
a) Fr. 200.– Taggeld für einen Kurstag;
b) Fr. 100.– pauschale Spesenentschädigung für einen Kurstag.
§ 2
1 Dieser Beschluss tritt am 1. August 2005 in Kraft. 1) BGS 154.25
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 31.05.2005 01.08.2005 Erlass Erstfassung GS 28, 357
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 31.05.2005 01.08.2005 Erstfassung GS 28, 357
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht