Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitgli... (161.812)
Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitgli... (161.812)
Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Zahl der Voll-, Teil- und Nebenämter im Kantonsgericht und im Strafgericht für die Amtsperiode 2019 - 2024
Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Zahl der Voll, Teil und Neben ä mter im Kantonsgericht und im Strafgericht f ü r die Amtsperiode 2019–2024 Vom 22. Februar 2018 (Stand 1. Januar 2019) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gest ü tzt auf § 41 Abs. 1 ) und § 14 Abs. 2 und 3 des Gerichtsorganisationsgesetzes 2 ) , beschliesst:
§ 1
1 Das Kantonsgericht setzt sich in der Amtsperiode 2019–2024 aus neun Mitgliedern im Vollamt zusammen.
§ 2
1 Das Strafgericht setzt sich in der Amtsperiode 2019–2024 aus vier Mit gliedern im Vollamt zusammen.
§ 3
1 Die Zahl der Ersatzmitglieder des Kantons und des Strafgerichts wird f ü r die Amtsperiode 2019–2024 auf sechs festgesetzt. 1) BGS 111.1 2) BGS 161.1
Ä nderungstabelle Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Ä nderung GS Fundstelle 22.02.2018 01.01.2019 Erlass Erstfassung GS 2018/010
Ä nderungstabelle Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Ä nderung GS Fundstelle Erlass 22.02.2018 01.01.2019 Erstfassung GS 2018/010