Kantonsratsbeschluss betreffend Abgabe des Verbundabonnements «Zuger Pass» an IV-Bezügerinnen und -Bezüger sowie an blinde und sehbehinderte Personen
                            Kantonsratsbeschluss betreffend Abgabe des  Verbundabonnements «Zuger Pass» an IV-Bezügerinnen  und -Bezüger sowie an blinde und sehbehinderte Personen  Vom 30. November 2000 (Stand 9. Dezember 2000)  Der Kantonsrat des Kantons Zug,  gestützt auf §  41  Bst.  b der Kantonsverfassung  1  )  ,  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der Kanton  finanziert im Kanton Zug wohnhaften IV-Bezügerinnen und  -Bezügern den Erwerb von vergünstigten Fahrausweisen des Tarifverbunds  Zug (persönlicher Monats- oder Jahres-Zuger Pass zum reduzierten Preis).  Ebenso kann er Beiträge an Fahrausweise von im Kanton Zug wohnhaften  blinden und sehbehinderten Personen leisten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die   dem   Tarifverbund   entstehenden   Mindereinnahmen   werden   diesem  jährlich abgegolten. Die Volkswirtschaftsdirektion regelt die Einzelheiten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Dieser Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in  Kraft  2  )  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Beschlusses wird der Kantons  -  ratsbeschluss   betreffend   Ermässigung   des   Verbundabonnements   «Zuger  Pass» für IV-Bezügerinnen und -Bezüger vom 17.  Dezember 1992  3  )    aufge  -  hoben.  1)  BGS  111.1  2)  3)  nicht in GS
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle  30.11.2000  09.12.2000  Erlass  Erstfassung  GS 26, 859
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle  Erlass  30.11.2000  09.12.2000  Erstfassung  GS 26, 859