Regierungsratsbeschluss betreffend Beiträge an die ungedeckten Kosten der beruflichen... (417.13)
Regierungsratsbeschluss betreffend Beiträge an die ungedeckten Kosten der beruflichen... (417.13)
Regierungsratsbeschluss betreffend Beiträge an die ungedeckten Kosten der beruflichen Ausbildung von Nachwuchssportlerinnen und -sportlern
Regierungsratsbeschluss betreffend Beiträge an die ungedeckten Kosten der beruflichen Ausbildung von Nachwuchssportlerinnen und -sportlern Vom 21. Dezember 2004 (Stand 1. Januar 2005) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 5 Abs. 2 Bst. b und Abs. 3 des Sportgesetzes vom 29. August
2002 1 ) , beschliesst:
Ziff. 1
1 Auf Gesuch hin werden Nachwuchssportlerinnen bzw. Nachwuchssport - lern im Sinne von § 5 Abs. 3 des Sportgesetzes folgende jährlichen Pau - schalbeiträge an die ungedeckten Kosten der beruflichen Ausbildung gewährt:
a) Berufsausbildung zum Kaufmann oder zur Kauffrau im Rahmen des Vinto-Projekts: Fr. 500.–
b) Lehrlinge in einer BBT anerkannten Ausbildung zum «eidg. dipl. Be - rufssportler»: Fr. 500.–
c) Mitglieder eines von Swiss Olympic anerkannten nationalen Nach - wuchskaders: Fr. 1 000.–
d) Mitglieder eines von Swiss Olympic anerkannten nationalen Nach - wuchskaders, welche an einer Junioren- EM oder -WM Rang 1. – 8. belegten und sich dabei unter dem ersten Drittel der Teilnehmenden befanden: Fr. 2 000.– Diese Beiträge können nicht kumuliert werden.
Ziff. 2
1 Ausnahmsweise kann das Amt für Sport auch Gesuche von Jugendlichen, die einem Nachwuchskader eines anderen Sportverbandes angehören, als beitragsberechtigte Nachwuchssportlerinnen und -sportler anerkennen. 1) BGS 417.1
Ziff. 3
1 Ein Gesuch muss bis zum 30. September des Beitragsjahres zusammen mit dem Nachweis des Wohnsitzes, der Kaderzugehörigkeit und der beruflichen Aus- oder Weiterbildung eingereicht werden.
Ziff. 4
1 Der Vollzug dieses Beschlusses obliegt dem Amt für Sport.
Ziff. 5
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2005 in Kraft. Er ist in die Gesetzes - sammlung aufzunehmen. Gleichzeitig wird der Regierungsratsbeschluss vom 26. Dezember 2003 1 ) aufgehoben. 1) GS 27, 887
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 21.12.2004 01.01.2005 Erlass Erstfassung GS 28, 255
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 21.12.2004 01.01.2005 Erstfassung GS 28, 255