Verordnung über die Unterrichtssprache an den Mittelschulen
                            Verordnung über die Unterrichtssprache  an den Mittelschulen  Vom 24. Januar 1983 (Stand 1. August 2002)  Der Regierungsrat des Kantons Solothurn  gestützt auf § 8 Absatz 2 des Gesetzes betreffend die Kantonsschule vom
                        
                        
                    
                    
                    
                29. August 1909
                            1  )  beschliesst:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            1  An   den   Mittelschulen   ist   der   Unterricht   im   Klassenverband   in   Schrift  -  deutsch zu erteilen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            1  In   den   Fächern   Hauswirtschaft,   Instrumentalunterricht,   Singen,   Turnen,  Werken und Zeichnen kann Dialekt gesprochen werden. Theorieunterricht  im Klassenverband ist in Schriftsprache zu erteilen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 *
                            1  Die Mittelschulkonferenz erlässt soweit notwendig ergänzende Vorschrif  -  ten.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4
                            1  Die Rektorate der Kantonsschulen sind mit dem Vollzug beauftragt.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5
                            1  Dieser  Regierungsratsbeschluss tritt  mit  der Publikation  im  Amtsblatt  in  Kraft.  Inkrafttreten am 27. Januar 1983.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)  BGS  414.111  .  GS 89, 254
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                10.12.2001 01.08.2002 § 3 totalrevidiert -
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                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3 10.12.2001 01.08.2002 totalrevidiert -
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