Monitoring Gesetzessammlung

Beteiligung des Kantons an der Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsal... (624.512)

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Beteiligung des Kantons an der Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsal... (624.512)

Beteiligung des Kantons an der Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen

Beteiligung des Kantons an der Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen Vom 14. August 1909 (Stand 4. Oktober 1909)

§ 1

1 Der Kanton Solothurn beteiligt sich an der unterm 14. Juli 1909 gegrün - deten Aktiengesellschaft Vereinigte Schweizerische Rheinsalinen mit Hauptsitz in Schweizerhalle; er übernimmt die ihm angebotenen 60 Aktien zum Nominalwerte von 60000 Franken, zahlbar vom 25. bis 30. September
1909 bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank in Liestal mit Zins zu 5% vom 1. Januar 1909 bis zum Einzahlungstag. Landammann und Staats - schreiber werden mit der Zeichnung beauftragt.

§ 2

1 Die durch Ziffer 1 beschlossene Beteiligung erfolgt unter Vorbehalt der Genehmigung durch den Kantonsrat.

§ 3

1 ) Vom Kantonsrat am 4. Oktober 1909 genehmigt.
1) Ziff. 3 betrifft die interne Verbuchung und wird nicht abgedruckt. [unbekannt]
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