Gebührentarif des Rettungsdienstes für Hilfeleistungseinsätze ohne medizinische Versorgung bei Alarmierung über das Notrufsystem des Schweizerischen Roten Kreuzes
                            Gebührentarif des Rettungsdienstes für  Hilfeleistungseinsätze ohne medizinische Versorgung bei  Alarmierung über das Notrufsystem des Schweizerischen  Roten Kreuzes  Vom 12. Januar 2004 (Stand 1. Januar 2004)  Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug,  gestützt auf §  4 des Gebührenarifs für die Benützung des Rettungsdienstes  vom 17.  Oktober 1995  1  )  ,  verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Bei Alarmierung über das Notrufsystem des Schweizerischen Roten Kreu  -  zes, Kantonalverband Zug, stellt der Rettungsdienst den Benutzerinnen und  Benutzern des Notrufsystems für einen Hilfeleistungseinsatz ohne medizini  -  sche Versorgung folgende Tarife in Rechnung:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  in den Gemeinden Zug, Baar, Steinhausen, Cham: Fr.  90.–
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  im übrigen Kantonsgebiet: Fr.  120.–
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Diese Verfügung tritt rückwirkend per 1.  Januar 2004 in Kraft.  1)  BGS  826.192
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle  12.01.2004  01.01.2004  Erlass  Erstfassung  GS 28, 21
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle  Erlass  12.01.2004  01.01.2004  Erstfassung  GS 28, 21