Entschädigung für die Teilnahme an Kursen für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und -Experten --> 413.122
                            154.233  Entschädigung für die Teilnahme an Kursen  für Lehrabschlussprüfungs-Expertinnen und -Experten  vom 31. Mai 2005  1)  Der Regierungsrat des Kantons Zug,  gestützt auf § 11 des Gesetzes über die Entschädigung von nebenamtlichen  Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994  2)  ,  beschliesst:  § 1  Gewählte  Expertinnen  und  Experten  für  die  Lehrabschlussprüfungen,  welche den eidgenössisch anerkannten Expertinnen-/Expertenkurs besuchen,  erhalten folgende Entschädigungen:  a)   Fr. 200.– Taggeld für einen Kurstag;  b)  Fr. 100.– pauschale Spesenentschädigung für einen Kurstag.  § 2  Dieser Beschluss tritt am 1. August 2005 in Kraft.  1)  GS 28, 357  2)  BGS 154.25