Monitoring Gesetzessammlung

Zuweisung der Schaltanlagenmonteur-Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle Be... (416.353.210.1)

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Zuweisung der Schaltanlagenmonteur-Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle Be... (416.353.210.1)

Zuweisung der Schaltanlagenmonteur-Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Burgdorf

1 Zuweisung der Schaltanlagenmonteur- Lehrlinge an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Burgdorf Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. März 1987 Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absatz 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986
1 ) verfügt:

1. Mit Beginn des Schuljahres 1987/88 werden die Schaltanlagenmonteure

für den beruflichen Unterricht der Gewerblich-industriellen Berufsschule Burgdorf zugewiesen.

2. Schaltanlagenmonteur-Lehrlinge, welche bereits in der Ausbildung

stehen, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschu- le. ________________
1 ) BGS 416.112.
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