A2 – Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (Anhang 2: Schwellenwerte und Verfahren im von Staatsverträgen nicht erfassten Bereich)
                            Interkantonale Vereinbarung  über das öffentliche Beschaffungswesen (Anhang 2:  Schwellenwerte und Verfahren im von Staatsverträgen  nicht erfassten Bereich)  (IVöB)  Vom 15. März 2001 (Stand 1. Juli 2010)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Schwellenwerte und Verfahren im von Staatsverträgen nicht
                            erfassten Bereich
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Verfahrensart  Lieferungen  1  )  Dienstleistun  -  gen  2  )  Bauarbeiten  (Baunebenge  -  werbe)  3  )  Bauarbeiten  (Bauhauptge  -  werbe)  4  )  Freihändige  Vergabe  unter 100  000  unter 150  000  unter 150  000  unter 300  000  Einladungsver  -  fahren  unter 250  000  unter 250  000  unter 250  000  unter 500  000  offenes / selek  -  tives Verfahren  ab 250  000  ab 250  000  ab 250  000  ab 500  000  1)  Auftragswert CHF  2)  Auftragswert CHF  3)  4)  Auftragswert CHF
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle  15.03.2001  01.10.2005  Erlass  Erstfassung  GS 28, 465
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle  Erlass  15.03.2001  01.10.2005  Erstfassung  GS 28, 465