Anhang zur Vollzugsverordnung vom 13. Januar 1987 zum Gesetz über die Gebäudeversi... (618.112.1)
Anhang zur Vollzugsverordnung vom 13. Januar 1987 zum Gesetz über die Gebäudeversi... (618.112.1)
Anhang zur Vollzugsverordnung vom 13. Januar 1987 zum Gesetz über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe
1 Anhang zur Vollzugsverordnung vom
13. Januar 1987 zum Gesetz über die
Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe RRB vom 7. Juli 1987 (Stand 1. Februar 2011) Abgrenzung Gebäude/Mobiliar Beispiele gemäss § 13 der Vollzugsverordnung G = Gebäudeversicherung M = Mobiliarversicherung GM = Gebäude, wenn fest verbunden Mobiliar, wenn nicht fest verbunden I. Allgemeine Beispiele
1. Behälter aller Art, wie Bottiche, Tanks, Fässer, Wannen,
Gefässe, Silos, Tröge GM Schwimmbassins im Freien und Bassinabdeckungen und -überdeckungen
1 )M Behälter, die betriebsbedingte Teile einer Maschine bil- den, wie zu Rührwerken, Holländern, Färberei- und Ap- preturmaschinen und andere mehr M
2.1. Elektrische Leitungen von der Hauseinführung bis zum
Verbraucher , soweit sie unter oder auf Putz, in oder unter dem Gebäude oder in mitversicherten Kanälen liegen, inbegriffen die Befestigungsmittel, Isolatoren, Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen und Schutzrohre G Sicherungsschmelzeinsätze und anderes Verbrauchsma- terial M
2.2. Transformatoren, Tafeln und Pulte:
- dem Gebäude dienend G - dem Betriebe dienend M
2.3. Gemeinsame Tafeln und Kasten:
- wenn der Gebäudeversicherungsteil überwiegt G - wenn der Mobiliarversicherungsteil überwiegt M
3. Elektrische Maschinen, Motoren, Apparate und Instru-
mente sowie Schalt- und Notstromversorgungsanlagen, Steuerungen und Steuerleitungen usw.: - zu baulichen Einrichtungen wie zu Heizungsanlagen, Aufzügen, Apparate zu Sonnerie- und eingebauten Gegensprechanlagen, elektrische Türöffner G ________________
1 ) Fassung vom 25. September 2007.
2 - zu betrieblichen Einrichtungen M Für Schwachstromanlagen gelten Ziffer 2 und 3 sinn- gemäss Gebäudeleitsysteme - dem Gebäude dienend - dem Betrieb dienend Telefonzentralen und -apparate (exkl. Leitungen) EDV- und Telefoneinrichtungen Zutrittskontrollanlagen, Zeiterfassungsgeräte G M M M M Für Schwachstromanlagen gelten Ziffer 2 und 3 sinn- gemäss Telefonzentralen und -apparate (exkl. Leitungen) M Alarm- und Überwachungsanlagen (inkl. Leitungen) M (vgl. aber Ziffer 4)
4. Brand- und Gasmeldeanlagen, Sprinkler- und Gaslösch-
anlagen, Wasserleitungen, Löschposten, Blitzschutzan- lagen G Feuerlöscher M
5. Heiz-, Klima-, Ventilations- und Wärmerückgewin-
nungsanlagen und Einrichtungen, die der Raumheizung oder -belüftung dienen G Betriebsbedingte Klima- und Lüftungsanlagen M Cheminées und Cheminéeöfen G Heizstrahler
1 )G Transportable Öfen und Lufterhitzer M
6. Sanitäre Installationen:
6.1. Sämtliche sanitären Apparate und Armaturen inkl. Zu-
und Ableitungen G Sanitäre Einrichtungen in Gewerbe- und Industriebe- trieben: - hygienischen Zwecken dienend G - ausschliesslich andern Zwecken dienend M
6.2. Pumpen und Motoren zu Hauswasserversorgungen und
Abwasseranlagen G
6.3. Wasserenthärtungsanlagen dem Gebäude dienend
2 )G
7. Transportanlagen:
Aufzugsanlagen inkl. deren Einrichtungen, Anpassram- pen, Rolltreppen und -teppiche G Transportanlagen wie Krane, Hängebahnen, pneumati- sche Förderanlagen, Rohrpostanlagen und dgl. inkl. de- ren Einrichtungen M
8. Zivilschutzanlagen:
Lüftungs- und Notstromanlagen G sonstige Einrichtungen M ________________
1 ) ’Heizstrahler’ Fass ung vom 25. September 2007.
2 ) Ziffer 6.3. eingefügt am 25. September 2007.
3
9. Solarenergieanlagen
1 )
9.1. Fotovoltaische Elemente
- bei genügender Befestigung/Verankerung - Gebäudezweck ist reine kommerzielle Energieerzeu- gung G M
9.2. Sonnenkollektoren
- bei genügender Befestigung/Verankerung G - Gebäudezweck ist reine kommerzielle Energieerzeu- gung M II. Gebäudetypen
1. Wohnhaus
Im Wohnhaus, das der Eigentümer selbst benützt oder dem Mieter oder Pächter zur Verfügung stellt, sind alle Einrichtun- gen mit dem Gebäude versichert wie - Küchenkombinationen, alle eingebauten und nicht einge- bauten Kochherde (exkl. Tischherde und Wärmeplatten), Kühlschränke, Tiefkühlschränke und -truhen, Geschirr- waschmaschinen, Boiler, eingebaute Backöfen, Mikrowellen- herde, Kaffeemaschinen und Eisautomaten
2 )G - Waschmaschinen, Tumbler und andere Wäschetrockner
3 )G - selbständige gebäudeähnliche Erzeugnisse der Bautätigkeit (Silos, Behälter, Reservoirs, Tanks für Heizungen usw.) G - Antennen und Kabelanlagen für Radio- und Fernsehempfang (exkl. Radio- und Fernsehapparate) G - Beleuchtungskörper, die üblicherweise bei Erstellen des Baues installiert werden, wie Keller- Treppenhaus-, Küchen-, Badezimmer- und Garagenbeleuchtung und dergleichen (ohne Leuchtmittel)
4 )G - eingebaute Schränke und Bänke G - Sauna privat G - Bassinfilter- und -pumpenanlagen im Gebäude G - Schutzraum-Liegestellen
5 )G - ...
6 ) - ...
7 ) - Zentrale Staubsaugeranlagen
8 )G ________________
1 ) Ziffer 9 angefügt am 25. Oktober 2010.
2 ) Ziffer 1 Lemma 1 Fass ung vom 25. September 2007.
3 ) Ziffer 1 Lemma 2 Fass ung vom 25. September 2007.
4 ) Ziffer 1 Lemma 5 Fass ung vom 25. September 2007.
5 ) Ziffer 1 Lemma 9 eingefügt am 25. Januar 1999.
6 ) Ziffer 1 Lemma 10 aufge hoben am 25. Oktober 2010.
7 ) Ziffer 1 Lemma 11 aufge hoben am 25. Oktober 2010.
8 ) Ziffer 1 Lemma 12 eingefügt am 25. September 2007.
4 Nicht mit dem Gebäude versichert sind: - die eigentliche Möblierung M - andere Haushaltapparate und -maschinen M - Funkantennenanlage M - Beleuchtungskörper, die bei Erstellen des Baues üblicherwei- se nicht installiert werden M - Innenbeschattung
1 )M - Mietereinbauten
2 )M - Mobile Sauna, Wärmekabinen
3 )M
2. Gewerbe und Industrie, einschliesslich kollektive
Haushal tungen wie Hotels, Kantinen, Spitäler usw.: Antennen und Kabelanlagen für Radio- und Fernsehempfang (exkl. Radio- und Fernsehapparate) G Apparate aller Art M Archivierungsanlage
4 )M Aufzüge vergleiche Transportanlagen (I/7) Ausstellungskasten GM Autoabgas-Beseitigungsanlagen
5 )M Autoheber - baulicher Teil (Grube) G - maschineller Teil M Backöfen M Behälter vergleiche allgemeine Beispiele (I/1) Boiler und Durchlauferhitzer für Fabrikationszwecke M Bodenbeläge in Kegelbahnen, Tennishallen, Turnhallen G Brennräume - baulicher Teil G - mechanischer Teil M Brennöfen M Brückenwaagen im Gebäude oder mit dem Gebäude verbunden: - baulicher Teil (Grube) G - mechanischer Teil M Buffet und Möblierung in Restaurants usw. M Dampfkessel: nur für Fabrikationszwecke M Dampfmaschinen und -turbinen M Drehöfen in Zementfabriken M Einbruch-Sicherungsanlagen M Elektrische Apparate, Installationen, Leitungen und Maschinen ________________
1 ) Ziffer 1 Lemma 17 angefügt am 25. September 2007.
2 ) Ziffer 1 Lemma 18 angefügt am 25. September 2007.
3 ) Ziffer 1 Lemma 19 angefügt am 25. September 2007.
4 ) 'Archivier ungsanlage' Fassung vom 25. September 2007.
5 ) 'Autoabgas-Beseitigungsanlagen' Fassung vom 25. September 2007.
5 vergleiche allgemeine Beispiele (I/2 und 3) Entstaubungs-Anlagen nur für Fabrikationszwecke M Etablis M Feuerlöscher M Feuerungsanlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/ 5) Garderobe-Einrichtungen M Gegensprech-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/2 und 3) Geldschränke GM Gestelle M Glühöfen M Härteöfen M Hebebühnen nur baulicher Teil G Kassenschränke (vergleiche Tresor) Kegelbahnen : - baulicher Teil (inkl. Bodenbelag) G - mechanischer Teil und Automatik M Kino- und Saalbestuhlung
1 )M Klima-Anlagen betriebsbedingt, geschlossene Systeme M Kompressoren samt Druckleitungen: nur für Fabrikationszwecke
2 )M Krane und Kranbahngeleise vergleiche Transportanlagen (I/7) Küchen-Einrichtungen wie Kochherde, stationäre Kippkessel und Bratpfannen, Back- und Tröckneöfen, Geschirrspülautoma- ten, Friteusen, Kaffeemaschinen usw. M Kühlräume : - baulicher Teil G - mechanischer Teil M Kühlschränke einschliesslich Tiefkühlschränke und -truhen: nur für Fabrikationszwecke M Labortische M Ladeneinrichtungen M Lagergestelle M Lautsprecheranlagen inkl. deren Leitungen M Maschinen vergleiche allgemeine Beispiele (I/3) Motoren vergleiche allgemeine Beispiele (I/3) Notstromanlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/3) Praxiseinrichtungen
3 ) Pulte in Schützenhäuser (fest montiert) M G Pumpen vergleiche Sanitäre Installationen (I/6.2) Rampen G Rauchkammern GM Reklamen - eingehauen, eingemauert oder aufgemalt G ________________
1 ) ’Kino- und Saalbestuhlung’ Fassung vom 25. September 2007.
2 ) 'Nur für Fabrikationszwecke' Fassung vom 25. September 2007.
3 ) 'Praxiseinricht ungen' Fassung vom 25. September 2007.
6 - mit Leuchtröhren und elektrischen Teilen M - alle übrigen Reklamen M Sanitäre Installationen vergleiche allgemeine Beispiele (I/6) Sauna gewerblich M Schalteranlagen M Sirenen M Signalanlagen in Schützenhäuser M Schmelzöfen M
...
1 )
...
2 ) Sonnenstoren, gewerblich genutzt
3 )M Späne-Transportanlagen M Spritzräume: - baulicher Teil G - mechanischer Teil M Spritzkabinen M Tankstellen-Überdachung G Telefon-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/2 und 3) Telefon-Kabinen GM Transport-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/7) Trefferanzeige
4 ) Treibhäuser M G Tresor M Tresoranlagen: - baulicher Teil G - betrieblicher Teil M Trockenräume : - baulicher Teil G - mechanischer Teil M Trockenöfen M Uhren-Anlagen inkl. deren Leitungen M Ventilations-Anlagen nur für Fabrikationszwecke M Wärmekraft-Koppelungsanlagen
5 ) - dem Gebäude dienend G - betrieblichen oder kommerziellen Zwecken dienend M Wascheinrichtungen wie Waschkessel und -maschinen, Wä- schetrockner, Ausschwing- und Glättemaschinen
6 )M Werkbänke M G ________________
1 ) ’Solarzellanlagen (Fotovoltaik)’ aufgehoben am 25. Oktober 2010.
2 ) ’Sonnenkollektoren’ aufgehoben am 25. Oktober 2010.
3 )’ Sonnenstoren, gewerblich genu tzt' eingefügt am 25. Januar 1999.
4 ) 'Trefferanzeige' Fassung vom 25. September 2007.
5 ) 'Wärmekraft-Koppelungsanlagen' eingefügt am 25. Januar 1999.
6 ) 'Wascheinrichtungen wie Waschkessel und -maschinen, Wäschetrockner, Aus- schwing- und Glättemaschinen' Fassung vom 25. September 2007.
7
3. Landwirtschaftliche Gebäude
Grundsatz: In landwirtschaftlichen Gebäuden gilt für den Wohnteil Ziffer II/l (Wohnhaus), für den Landwirtschaftsteil Ziffer II/2 (Gewerbe und Industrie) sinngemäss Apparate aller Art M Boiler und Durchlauferhitzer G Dämpfer M Dörranlagen M Entmistungs-Anlagen M Fütterungsanlagen
1 )M Futter-Aufzüge und -Förderanlagen, inbegriffen stationäre Antriebsmotoren M Futterkocher in Käsereien und Landwirtschaft M Heu-Gebläse und -Verteilung M Heu-Belüftung : - baulicher Teil G - maschineller Teil M Jauche-Grube geschlossen G Jauche-Grube offen, auch baulicher Teil M Jauche-Rührwerk M Käsekessi samt zugehörigen Rührwerken M Melkanlagen samt zugehörigen Leitungen M Milchkühlanlagen M Milchzentrifugen M Silos: - Getreidesilo M - Grünfuttersilo G Stall-Belüftung G Vieh-Anbindevorrichtungen, permanente G Vieh-Tränkeanlagen samt Wasserleitungen G
4. Öffentliche Gebäude
Grundsatz: In öffentlichen Gebäuden, die nicht unter II/2 (Ge- werbe und Industrie) fallen, gilt II/l (Wohnhaus) sinngemäss
4.1. Bahn-Anlagen
Allgemein: Fahrleitungen samt Trägern auch im Gebäudeinnern
2 )M Geleise samt Weichen im Gebäudeinnern M Stellwerk-Einrichtungen M Laderampen G ________________
1 ) 'Fütterungsanlagen' Fassung vom 25. September 2007.
2 ) 'Fahrleitungen samt Trägern auch im Gebäudeinnern' Fassung vom 25. Septem- ber 2007.
8 Perron-Vordächer G Putzgruben G Telefon-Kabinen GM Bei Stand- und Luftseilbahnen, Sessel- und Skiliften: - bahnbetriebliche Anlagen M
4.2. Kirchen:
Altäre GM Beichtstühle G Bestuhlungen GM Glocken mit oder ohne Läutwerk G Kanzeln GM Orgeln GM Turmuhren G
4.3. Kraftwerke (Ausnahmen zu II/2, Gewerbe und Industrie)
elektrische Zentralen, Unterwerke, Transformatorensta- tionen: - baulicher Teil, wie Kanäle, Gruben, Schächte ( exkl. nicht gemauerte Druckleitungen), gemauerte Zellen, Schützen, Rechen (exkl. Reinigungsmaschinen) G - maschinelle Anlagen für die Stromerzeugung, -umfor- mung und -abgabe mit allen mechanischen und elek- trischen Apparaten, Instrumenten usw., inbegriffen alle elektrischen Leitungen in, am und unter dem Ge- bäude, elektrische Sonnerie- und Telefonleitungen M Raumheizung, -belüftung und -klimatisierung exkl. elektrische Leitungen G
4.4. Wasserversorgungen und Abwasseranlagen:
- baulicher Teil einschliesslich Leitungen, Schieber, Pumpen und deren Steuerungen sowie Filter, Faul- turm usw. G - alle anderen mechanischen und maschinellen Einrich- tungen M
4.5. Schulhäuser und Turnhallen:
- alle Einrichtungen wie Wandtafeln, Pulte, Turngerä- teund Schulkücheneinrichtungen usw. M
4.6. Spitäler vergleiche II/2 (Gewerbe und Industrie)
4.7. Kultur- und Sportbauten:
betriebliche Einrichtungen wie Pumpen, Schwimmbad- Wasseraufbereitungsanlagen, Kälteanlagen, Bühnen- einrichtungen usw.
1 )M Schützenhaus-Scheibenstandeinrichtungen (exkl. Pulte) M ________________
1 ) Ziffer 4.7. Fass ung vom 25. September 2007.
9 II. Diese Änderungen treten mit der Publikation der Änderung der Verord- nung zum Gebäudeversicherungsgesetz im Amtsblatt in Kraft. Inkrafttreten am 16. Juli 1987.
1 ) ________________
1 ) Inkrafttreten der Änderungen vom: - 25. Januar 1999 am 1. März 1999; - 25. September 2007 am 1. Januar 2008; - 25. Oktober 2010 am 1. Februar 2011.