Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die ... (559.15)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die ... (559.15)
Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat)
1 559.15 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViCLAS-Konkordat) vom 19.11.2009 (Stand 01.05.2010) Der Grosse Rat des Kantons Bern, Gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 Buchstabe b der Kantonsverfassung 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Bern tritt der unter der BSG-Nummer 559.15-1 veröffentlichten In terkantonalen Vereinbarung vom 2. April 2009 über die computergestützte Zu sammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten (ViC LAS-Konkordat) bei.
Art. 2
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Interkantonalen Verein barung zuzustimmen, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfah rens oder der Organisation handelt.
Art. 3
1 Der Grosse Rat ist zuständig, die Interkantonale Vereinbarung gemäss Artikel
15 zu kündigen.
Art. 4
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Mai 2010 in Kraft.
Art. 5
1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.
1) BSG 101.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
10-34
559.15 2 Bern, 19. November 2009 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Bornoz Flück Der Vizestaatsschreiber: Krähenbühl
3 559.15 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 19.11.2009 01.05.2010 Erlass Erstfassung 10-34
559.15 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 19.11.2009 01.05.2010 Erstfassung 10-34