Beschluss des Regierungsrates über die Genehmigung von Anschaffungen und Arbeitsverg... (813.211)
Beschluss des Regierungsrates über die Genehmigung von Anschaffungen und Arbeitsverg... (813.211)
Beschluss des Regierungsrates über die Genehmigung von Anschaffungen und Arbeitsvergebungen in subventionierten Krankenhäusern
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813.211
1. 10. 10 - 70 Beschluss des Regierungsrates über die Genehmigung von Anschaffungen und Arbeitsvergebungen in subventionierten Krankenhäusern (vom 16. Oktober 1991)
1 Der Regierungsrat beschliesst: I.
1 Die Grenze für die Genehmigung spflicht von Anschaffungen und Arbeitsverge bungen gemäss §
21 der Verordnung über die Staats beiträge an die Krankenpflege vom 26. Februar 1968
2 wird ab 1. Januar
1992 wie folgt festgesetzt: Fr. 100
000 und mehr für Krankenhäuser bis zu 200 Betten für Kranken- pflegeschulen und Schulen für Krankenhauspersonal Fr. 200
000 und mehr für Krankenhä user mit über 200 Betten
2 Als Bettenbestand gilt der von der Gesundheitsdirektion definierte Bettenbestand. II. RRB-Nr. 276 vom 4. Fe bruar 1987 wird aufgehoben. III. Veröffentlichung in der Gesetzessammlung.
1 OS 51, 814.
2 LS 813.21.