Verordnung über die zusätzliche Studiengebühr von ausländischen Studierenden an der ... (415.322)
Verordnung über die zusätzliche Studiengebühr von ausländischen Studierenden an der ... (415.322)
Verordnung über die zusätzliche Studiengebühr von ausländischen Studierenden an der Universität
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415.322 Verordnung über die zusätzliche Studi engebühr von ausländischen Studierenden an der Universität (vom 1. Februar 2012)
1 ,
2 Der Regierungsrat, gestützt auf §
42 Abs.
1 und 2 des Universitätsgesetzes vom 15. März
1998
3 , beschliesst:
§ 1.
Ausländische Studierende beza hlen neben der Kollegiengeld pauschale und den Semest erbeiträgen eine zusätzliche Studiengebühr, wenn sie im Zeitpunkt der Erlang ung des Hochschulzulassungsauswei ses ihren gesetzlichen Wohnsitz wede r in der Schweiz noch im Fürsten tum Liechtenstein hatten.
§ 2.
Die zusätzliche Studiengebü hr beträgt pro Semester: a. Fr.
500 für Bachelorstudierende, b. Fr.
100 für Masterstudierende, D oktorierende und Lehrdiplomstu dierende.
§ 3.
Die Universitätsleit ung kann die zusätzliche Studiengebühr in besonderen Fällen ganz oder teilweise erlassen.
1 OS 67, 158 ; Begründung siehe ABl 2012, 350 .
2 Inkrafttreten: 1. Mai 2012.
3 LS 415.11 .