Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Altbüron und Gross... (297d)
Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Altbüron und Gross... (297d)
Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Altbüron und Grossdietwil-Fischbach zu einem Betreibungskreis
Nr. 297d Beschluss über die Genehmigung der Vereinigung der Betreibungskreise Altbüron und Grossdietwil- Fischbach zu einem Betreibungskreis vom 20. September 2005 (Stand 2. Oktober 2005) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 1 Absatz 2 des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetrei
- bung und Konkurs vom 22. Oktober 1996
1 , auf Antrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes, beschliesst:
§ 1
1 Der Beschluss der Gemeinderäte von Altbüron, Fischbach und Grossdietwil über die Vereinigung der Betreibungskreise Altbüron und Grossdietwil-Fischbach per 1.
Januar
2005 zu einem einzigen Betreibungskreis wird genehmigt.
§ 2
1 Dieser Beschluss ist zu veröffentlichen.
1 SRL Nr.
290 * Siehe Tabellen mit Änderungsinformationen am Schluss des Erlasses. G 2005 294
2 Nr. 297d Änderungstabelle - nach Paragraf Element Beschlussdatum Inkrafttreten Änderung Fundstelle G Erlass
20.09.2005
02.10.2005 Erstfassung G 2005 294
Nr. 297d
3 Änderungstabelle - nach Beschlussdatum Beschlussdatum Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle G
20.09.2005
02.10.2005 Erlass Erstfassung G 2005 294