Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die Instandsetzung und einen Neubau an der Hofstrasse 15, Zug
                            Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für die  Instandsetzung und einen Neubau an der Hofstrasse 15,  Zug  Vom 1. Juni 2023 (Stand 18. August 2023)  Der Kantonsrat des Kantons Zug,  gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Verfassung des Kantons Zug (Kantons  -  verfassung, KV) vom 31.  Januar 1894  1  )   und auf §  28 Abs.  2 Bst.  b des Ge  -  setzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanz  -  haushaltgesetz, FHG) vom 31.  August 2006  2  )  ,  beschliesst
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Für den Übertrag des Grundstücks Nr. 4448 in Zug vom Finanzvermögen  in   das   Verwaltungsvermögen   wird   zulasten   der   Investitionsrechnung   ein  Objektkredit von 2,99 Millionen Franken bewilligt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Für die Instandsetzung und einen Neubau an der Hofstrasse 15, Zug, wird  zulasten   der   Investitionsrechnung   ein   Objektkredit   von   106,3   Millionen  Franken (inkl. 7,7 % MWST) bewilligt (Preisbasis: Zürcher Baukostenindex  1. Oktober 2021).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Der   Regierungsrat   wird   ermächtigt,   nach   der   zweiten   Lesung   und   der  Schlussabstimmung im Kantonsrat die Baudirektion mit den Vorbereitungs  -  arbeiten für die Submission zu beauftragen.  1)  BGS  111.1  2)  BGS  611.1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle  01.06.2023  18.08.2023  Erlass  Erstfassung  GS 2023/047
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle  Erlass  01.06.2023  18.08.2023  Erstfassung  GS 2023/047