Verordnung zur Aufgliederung des Saarlandes in Schulregionen Vom 27. September 1974
                            Verordnung zur Aufgliederung des Saarlandes in Schulregionen   Vom 27. September 1974
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 16.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                | Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: zuletzt geändert durch Art. 9 Abs. 5 des Gesetzes Nr. 1632 vom 21. November 2007 (Amtsbl. S. 2393) | 
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Verordnung zur Aufgliederung des Saarlandes in Schulregionen vom 27. September 1974 | 01.01.2002 | 
| Eingangsformel | 01.01.2002 | 
| § 1 | 01.01.2002 | 
| § 2 | 01.01.2008 | 
| § 3 - (aufgehoben) | 01.01.2002 | 
| § 4 | 01.01.2002 | 
                            Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz: SchoG)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 27. März 1974 (Amtsbl. S 373)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Sport verordnet:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Das Saarland wird in sechs Schulregionen aufgegliedert. Die Schulregionen umfassen alle in ihrem Bereich gelegenen öffentlichen Schulen im Sinne des § 7 Abs. 1 mit Ausnahme der in § 8 Abs. 2 des Schulordnungsgesetzes genannten Schulen.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            Folgende Schulregionen werden gebildet:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulregion Saarbrücken; sie umfasst die zum Regionalverband Saarbrücken gehörenden Gemeinden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulregion Saarlouis; sie umfasst die zum Landkreis Saarlouis gehörenden Gemeinden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulregion Merzig-Wadern; sie umfasst die zum Landkreis Merzig-Wadern gehörenden Gemeinden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulregion St. Wendel; sie umfasst die zum Landkreis St. Wendel gehörenden Gemeinden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulregion Neunkirchen; sie umfasst die zum Landkreis Neunkirchen gehörenden Gemeinden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Schulregion Homburg/St. Ingbert; sie umfasst die
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            zum Saar-Pfalz-Kreis
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            [1]
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            gehörenden Gemeinden.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            [1])
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Jetzt: „Saarpfalz-Kreis“ gem. Bekanntmachung vom 10. Juli 1989 (Amtsbl. S. 1121).
                        
                        
                    
                    
                    
                § 3
                            (aufgehoben)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 4
                            Diese Verordnung tritt am 1. August 1974 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft