Gesetz, betreffend die Verleihung von Korporationsrechten an Niederlassungen geistlicher Orden und ordensähnlicher Kongregationen der katholischen Kirche Vom 22. Mai 1888
                            Gesetz, betreffend die Verleihung von Korporationsrechten  an Niederlassungen geistlicher Orden und ordensähnlicher Kongregationen der katholischen Kirche  Vom 22. Mai 1888
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz, betreffend die Verleihung von Korporationsrechten an Niederlassungen geistlicher Orden und ordensähnlicher Kongregationen der katholischen Kirche vom 22. Mai 1888 | 01.01.2004 | 
| Eingangsformel | 01.01.2004 | 
| Einziger Paragraph | 01.01.2004 | 
                            Verkündet am 30. Mai 1888
                        
                        
                    
                    
                    
                Einziger Paragraph
                            Den nachbenannten Niederlassungen der geistlichen Orden und
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ordensähnlichen Kongregationen der katholischen Kirche, und zwar:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Niederlassung
der Benediktinerinnen zu Fulda,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Niederlassung
der Englischen Fräulein zu Fulda,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            5.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            ...
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            6.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            den Niederlassungen
der Ursulinerinnen zu ... Fritzlar,
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            werden hierdurch die Korporationsrechte verliehen.