Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern Vom 3. Juni 2020
                            Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der  mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern  Vom 3. Juni 2020
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern vom 3. Juni 2020 | 09.06.2020 | 
| Eingangsformel | 09.06.2020 | 
| § 1 - Zustimmung zum Staatsvertrag | 09.06.2020 | 
| § 2 - Inkrafttreten | 09.06.2020 | 
                            Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Zustimmung zum Staatsvertrag
                            Dem am 18. Oktober 2019 vom Land Rheinland-Pfalz unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen, dem Land Niedersachsen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Land Schleswig-Holstein über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Inkrafttreten
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 3 für das Land Rheinland-Pfalz wirksam wird, wird von der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Mainz, den 3. Juni 2020
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Die Ministerpräsidentin  Malu Dreyer
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            In Kraft getreten am 29. Juni 2020 gemäß Bekanntmachung vom 20. August 2020 (GVBl. S. 370)