Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz Vom 10. Januar 1969
                            Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz  Vom 10. Januar 1969
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 13.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                | Stand: | letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Gesetz vom 05.10.1990 (GVBl. S. 289) | 
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Viertes Landesgesetz über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 10. Januar 1969 | 01.10.2001 | 
| §§ 1 bis 4 - (aufgehoben) | 01.10.2001 | 
| § 5 | 01.10.2001 | 
| §§ 6 bis 137 - (aufgehoben) | 01.10.2001 | 
| § 138 | 01.10.2001 | 
§§ 1 bis 4
                            (aufgehoben)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 5
                            Die Städte Ahrweiler und Bad Neuenahr sowie die Gemeinden Gimmingen, Heimersheim, Kirchdaun und Lohrsdorf werden aufgelöst. Aus dem Gebiet der aufgelösten Städte und Gemeinden wird die neue Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler gebildet. Rechtsnachfolger der aufgelösten Städte und Gemeinden ist die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler; sie ist auf ihren Antrag durch Rechtsverordnung der Landesregierung zur großen kreisangehörigen Stadt zu erklären.
                        
                        
                    
                    
                    
                §§ 6 bis 137
                            (aufgehoben)
                        
                        
                    
                    
                    
                § 138
                            Dieses Gesetz tritt am 7. Juni 1969 in Kraft.