Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Donndorf und der Stadt Wiehe Vom 5. Februar 1996
                            Thüringer Verordnung über die Anerkennung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Gemeinde Donndorf und der Stadt Wiehe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 5. Februar 1996
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 12.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Thüringer Verordnung über die Anerkennung der Vereinbarung einer erfüllenden Gemeinde zwischen der Gemeinde Donndorf und der Stadt Wiehe vom 5. Februar 1996 | 15.03.1996 | 
| Eingangsformel | 15.03.1996 | 
| § 1 - Erfüllende Gemeinde | 15.03.1996 | 
| § 2 - Inkrafttreten | 15.03.1996 | 
                            Aufgrund des
            § 51 Satz 1 und 2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            in Verbindung mit
            § 46 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Kommunalordnung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501), geändert durch Gesetz vom 8. Juni 1995 (GVBl. S. 200), verordnet der Innenminister:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1 Erfüllende Gemeinde
                            Die Vereinbarung zwischen der Stadt Wiehe und der Gemeinde Donndorf, Kyffhäuserkreis, daß die Stadt Wiehe für die Gemeinde Donndorf die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde), wird anerkannt
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Fußnoten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Gemäß § 15 Abs. 11 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl. S. 795) ist die anerkannte Übertragung von Verwaltungsaufgaben der Gemeinde Donndorf auf die Stadt Wiehe mit Wirkung zum 1. Januar 2019 aufgehoben.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2 Inkrafttreten
                            Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Erfurt, den 5. Februar 1996
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Innenminister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Dr. Dewes