Monitoring Gesetzessammlung

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DE - Landesrecht Berlin

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Gesetz über die Genehmigungsfreiheit im Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Vom 5. Oktober 1994

Gesetz über die Genehmigungsfreiheit im Verkehr
mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
Vom 5. Oktober 1994
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz über die Genehmigungsfreiheit im Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken vom 5. Oktober 199416.10.1994
Eingangsformel16.10.1994
§ 1 - Freigrenze16.10.1994
§ 2 - Inkrafttreten16.10.1994
Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Freigrenze

Die Veräußerung von Grundstücken bis zu einer Größe von einem Hektar bedarf nicht der Genehmigung nach
§ 2 Abs. 1 des Grundstückverkehrsgesetzes
vom 28. Juli 1961 (BGBl. I S. 1091, 1652, 2000/GVBl. S. 1757), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2191/GVBl. 1987 S. 74).

§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Regierende Bürgermeister
Diepgen
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