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Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag Vom 19. Juni 2012

Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
Vom 19. Juni 2012
*
Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Fußnoten
*)
Verkündet als Artikel 1 des Zweiten Landesgesetzes über das öffentliche Glücksspiel vom 19. Juni 2012 (GVBl. S. 193)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

TitelGültig ab
Gesetz zum Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vom 19. Juni 201201.07.2012
§ 1 - Zustimmung01.07.2012
§ 2 - Inkrafttreten01.07.2012

§ 1 Zustimmung

(1) Dem am 15. Dezember 2011 unterzeichneten
Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag
wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag
wird als Anlage zu diesem Gesetz veröffentlicht.

§ 2 Inkrafttreten

(1) Das Inkrafttreten des Staatsvertrages nach seinem
Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
*)
(2) Tritt der Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (
Artikel 1 des Staatsvertrages ) nach seinem
§ 35 Absatz 2 mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft, gelten seine Regelungen als Landesgesetz fort. Die Fortgeltung als Landesgesetz ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
(3) Gilt der Glücksspielstaatsvertrag vom 15. Dezember 2011 (Artikel 1 des Staatsvertrages) nach seinem
§ 35 Absatz 2 nach Ablauf des 30. Juni 2021 in Berlin fort, ist dies im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
Fußnoten
*)
In Kraft getreten am 1. Juli 2012 gemäß Bekanntmachung vom 10. Juli 2012 (GVBl. S. 249)
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