Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe Vom 3. Dezember 2009
                            Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 3. Dezember 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 3. Dezember 2009 | 13.12.2009 | 
| Eingangsformel | 13.12.2009 | 
| § 1 | 13.12.2009 | 
| § 2 | 13.12.2009 | 
                            Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            (1) Dem am 25. Juni 2009 unterzeichneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag über die Einrichtung eines nationalen Mechanismus aller Länder nach Artikel 3 des Fakultativprotokolls vom 18. Dezember 2002 zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird zugestimmt.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der
            Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird als
            Anlage
            zu diesem Gesetz veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem der
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag
            nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berlin, den 3. Dezember 2009
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Karin Seidel-Kalmutzki
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vizepräsidentin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Regierende Bürgermeister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Klaus Wowereit