Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung Vom 8. Oktober 2007
                            Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Vom 8. Oktober 2007
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Zum 07.06.2023 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
                        
                        
                    
                    
                    
                Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
| Titel | Gültig ab | 
|---|---|
| Gesetz zum Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung vom 8. Oktober 2007 | 18.10.2007 | 
| Eingangsformel | 18.10.2007 | 
| § 1 | 18.10.2007 | 
| § 2 | 18.10.2007 | 
                            Das Abgeordnetenhaus hat das folgende Gesetz beschlossen:
                        
                        
                    
                    
                    
                § 1
                            Dem am 29. Mai 2007 vom Land Berlin unterzeichneten
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Staatsvertrag über die Einrichtung eines gemeinsamen Studienganges für den Amtsanwaltsdienst und die Errichtung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Abnahme der Amtsanwaltsprüfung
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird zugestimmt. Der
            Staatsvertrag
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            wird als Anlage nachstehend veröffentlicht.
                        
                        
                    
                    
                    
                § 2
                            (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinen
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            §§ 14
            und
            16
            für das Land Berlin in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin bekannt zu machen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Berlin, den 8. Oktober 2007
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Präsident des Abgeordnetenhauses von Berlin
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Walter Momper
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Der Regierende Bürgermeister
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Klaus Wowereit