Monitoring Gesetzessammlung

BGBl. Nr. 478/1981

AT - Österreichisches Bundesrecht

BGBl. Nr. 478/1981

Verordnung des Bundeskanzlers vom 12. Oktober 1981 über die Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (BGBl. Nr. 478/1981)

Langtitel

Verordnung des Bundeskanzlers vom 12. Oktober 1981 über die Kundmachung einer Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen
BGBl. Nr. 478/1981

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293, wird verordnet:
Die Kundmachung des Beschlusses des Verwaltungsrates der Europäischen Patentorganisation vom 4. Juni 1981 zur Änderung der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen ( BGBl. Nr. 350/1979 ) hat dadurch zu erfolgen, daß der Beschluß im Österreichischen Patentamt (Wien 1, Kohlmarkt 8-10) zur Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt wird.
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