Monitoring Gesetzessammlung

BBl 2026 2320

CH - Bundesblatt

BBl 2026 2320

Anpassung Konzept Windenergie Entwurf für die Anpassung am Instrument nach Artikel 13 Raumplanungsgesetz

Anpassung Konzept Windenergie Entwurf für die Anpassung am Instrument nach Artikel 13 Raumplanungsgesetz

Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Herausgeber:
Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
Gegenstand:
Bei der Planung von Windenergieanlagen werden verschiedene Bundesinteressen berührt, welche koordiniert und berücksichtigt werden müssen. Das Konzept Windenergie präzisiert die entsprechenden Rahmenbedingungen für die adäquate Berücksichtigung der Bundesinteressen in behördenverbindlicher Form. Die Kompetenz der Kantone, Gebiete oder Standorte auszuscheiden, die sich für die Windenergienutzung eignen, bleibt dabei vollumfänglich erhalten. Entsprechend enthält das Konzept keine räumlich-konkreten Festlegungen, beispielsweise für Standorte von Windenergieanlagen. Das Konzept Windenergie ist am 28. Juni 2017 vom Bundesrat verabschiedet und im September 2020 erstmals angepasst worden. Aufgrund des Inkrafttretens neuer Bestimmungen insbesondere des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes im Jahre 2026 sind Anpassungen an den behördenverbindlichen Aussagen des Konzepts nötig. Gleichzeitig sollen auch verschiedene weitere Aussagen aktualisiert werden, beispielsweise die Karten im Anhang zum Konzept. Das Konzept wird nach der Durchführung der öffentlichen Information und Mitwirkung sowie der Anhörung der Behörden bereinigt und durch den Bundesrat verabschiedet.
Verfahren:
Der Entwurf für die Anpassungen am Konzept Windenergie wird im Sinne der Informationspflicht und der Mitwirkungsrechte gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG, SR 700 ) öffentlich aufgelegt. Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen) sowie Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts können sich dazu äussern.
Es wird keine Korrespondenz geführt. Der Mitwirkungsbericht mit der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird zusammen mit der genehmigten Anpassung am Konzept publiziert.
Auflage:
Die Unterlagen zum Entwurf der Anpassungen am Konzept Windenergie sind ab dem 1. September 2026 im Internet publiziert unter www.are.admin.ch/windenergie
Eingaben und Fristen:
Stellungnahmen zum Entwurf der Anpassungen am Konzept Windenergie sind bis am 31. Oktober 2026 einzureichen, vorzugsweise elektronisch unter
info@are.admin.ch oder aber schriftlich an das Bundesamt für Raumentwicklung, Worblentalstrasse 66, 3063 Ittigen.
Auskünfte:
Folgende Stelle gibt Auskunft:
- Bundesamt für Raumentwicklung, Tel. 058 462 59 62
1. September 2026 Bundesamt für Raumentwicklung
Bundesrecht
Anpassung Konzept Windenergie. Entwurf für die Anpassung am Instrument nach Artikel 13 Raumplanungsgesetz. Information und Mitwirkung der Bevölkerung
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