Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 153/2018

AT - Landesrecht Tirol

LGBl.Nr. 153/2018

Tiroler Wohnbauförderungsbeitragsgesetz (LGBl.Nr. 153/2018)

Langtitel

Gesetz, mit dem die Höhe des Wohnbauförderungsbeitrages festgesetzt wird (Tiroler Wohnbauförderungsbeitragsgesetz)
StF: LGBl. Nr. 153/2018 - Landtagsmaterialien: 370/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat beschlossen:

§ 1

Höhe des Wohnbauförderungsbeitrags

Die Höhe des Tarifs wird einheitlich mit 0,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß § 2 Abs. 1 des Wohnbauförderungsbeitragsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 144/2017 , festgelegt.

§ 2

Zweckbindung

Der Ertrag aus dem Wohnbauförderungsbeitrag ist zur Förderung von Vorhaben des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie damit im Zusammenhang stehender Maßnahmen zu verwenden.

§ 3

Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft. Es ist erstmalig für den Bemessungszeitraum Jänner 2019 anzuwenden.
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