Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 63/1997

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 63/1997

Verordnung des Landeshauptmannes über Wirtschaftsbeschränkungen im Bereiche des Rheinvorlandes sowie der Rheindämme und Rheinwuhre (LGBl.Nr. 63/1997)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes über Wirtschaftsbeschränkungen im Bereiche des Rheinvorlandes sowie der Rheindämme und Rheinwuhre
StF: LGBl.Nr. 63/1997

Änderung

LGBl.Nr. 10/2000
LGBl.Nr. 61/2001
LGBl.Nr. 10/2005
LGBl.Nr. 80/2009
LGBl.Nr. 82/2014
LGBl.Nr. 87/2019
LGBl.Nr. 71/2024

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 48 Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215/1959 , wird verordnet:

§ 1 Allgemeines Fahr- und Reitverbot

Auf den Hochwasserdämmen und den Mittelgerinnewuhren sowie im Bereiche der Vorländer (zwischen Hochwasserdamm und Mittelgerinnewuhr) des Rheines von der Illmündung bis zum Bodensee ist das Fahren und Reiten, soweit im § 2 nichts anderes bestimmt ist, verboten.

§ 2*) Ausnahmen

(1) Das Verbot nach § 1 gilt nicht a) für das Fahren mit Fahrrädern auf den hiefür vorgesehenen Radwegen sowie das Fahren mit sonstigen Fahrzeugen zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung, im Rahmen von Einsätzen und Übungen anerkannter Rettungsorganisationen, durch Behördenorgane und durch Vertreter oder Beauftragte der Wasserbauverwaltung, b) für den Abtransport von Schwemmholz auf den hiefür vorgesehenen Zufahrten mit Zustimmung der Internationalen Rheinregulierung, Bauleitung Lustenau, c) für das Reiten auf den in den Anlagen 1 bis 12 dargestellten Reitwegen bis zum 31. Juli 2029.
(2) Durch die im Abs. 1 vorgesehenen Ausnahmen vom allgemeinen Fahr- und Reitverbot werden diesbezügliche Regelungen anderer Art nicht berührt. *) Fassung LGBl.Nr. 10/2000 , 10/2005 , 80/2009 , 82/2014 , 87/2019 , 71/2024

§ 3*) Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über Wirtschaftsbeschränkungen im Bereiche des Rheinvorlandes sowie der Rheindämme und Rheinwuhre, LGBl.Nr. 58/1988 , außer Kraft. *) Fassung LGBl.Nr. 61/2001 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 2 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 4 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 5 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 6 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 7 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 8 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 9 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 10 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 11 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 12
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht