LGBl.Nr. 4/1973
LGBl.Nr. 4/1973
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Jänner 1973 betreffend die Weiterverleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an jene Gemeinde, deren Recht zur Führung dieser Bezeichnung durch das Gemeindestrukturverbesserungsgesetz untergegangen ist (LGBl.Nr. 4/1973)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 24. Jänner 1973 betreffend die Weiterverleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung "Stadtgemeinde" an jene Gemeinde, deren Recht zur Führung dieser Bezeichnung durch das Gemeindestrukturverbesserungsgesetz untergegangen ist
StF: LGBl. Nr. 4/1973
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Burgenländischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 37/1965, wird verordnet:
§ 1
Nachstehende Gemeinden wird das Recht zur Führung der Bezeichnung “Stadtgemeinde” weiterverliehen: Mattersburg Oberwart Pinkafeld
§ 2
Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1.1 1971 in Kraft.