Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 46/2004

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 46/2004

Verordnung des Landeshauptmannes über die Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften zur Wahrnehmung von Aufgaben und Befugnissen in seilbahnrechtlichen Angelegenheiten hinsichtlich Schlepplifte (LGBl.Nr. 46/2004)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes über die Ermächtigung der Bezirkshauptmannschaften zur Wahrnehmung von Aufgaben und Befugnissen in seilbahnrechtlichen Angelegenheiten hinsichtlich Schlepplifte
StF: LGBl.Nr. 46/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 13 des Seilbahngesetzes 2003, BGBl. I Nr. 103/2003 , wird verordnet:

Ratifikationstext

Die Bezirkshauptmannschaften sind ermächtigt, die Aufgaben und Befugnisse des Landeshauptmannes in seilbahnrechtlichen Angelegenheiten hinsichtlich der in ihrem Verwaltungsbezirk gelegenen Schlepplifte wahrzunehmen.
Ausgenommen von der Ermächtigung sind Schlepplifte, die sich über mehr als einen Verwaltungsbezirk erstrecken.
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