LGBl.Nr. 50/2012
LGBl.Nr. 50/2012
Wahlkartenverordnung 2012 (LGBl.Nr. 50/2012)
Langtitel
Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 3. Juli 2012 über die Ausgestaltung der Wahlkarten nach der Gemeindewahlordnung 1992 (Wahlkartenverordnung 2012)
StF: LGBl. Nr. 50/2012
Änderung
LGBl. Nr. 42/2017
LGBl. Nr. 30/2022
LGBl. Nr. 27/2026
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 30b Abs. 2 und 3 der Gemeindewahlordnung 1992, LGBl. Nr. 54, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 1/2012 , wird verordnet:
§ 1
(1) Die Wahlkarte für die Wahl des Gemeinderates und des Bürgermeisters hat auf der Vorderseite den in Anlage 1 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.
(2) Die Wahlkarte für die engere Wahl des Bürgermeisters hat auf der Vorderseite den in Anlage 2 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.
(3) Die Wahlkarte für die vorzeitige Neuwahl des Bürgermeisters hat auf der Vorderseite den in Anlage 3 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.
(4) Die Wahlkarte für die Volksabstimmung über die Absetzung des Bürgermeisters hat auf der Vorderseite den in Anlage 4 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.
§ 2
Die Wahlkarten gemäß § 1 sind im Format DIN E5 (200 x 280 mm) herzustellen und haben auf der Rückseite jeweils den in Anlage 5 ersichtlichen Aufdruck zu enthalten.
§ 3
Das Überkuvert für die Wahlkarte ist in einer Größe herzustellen, dass die Wahlkarte ungefaltet eingelegt werden kann. Das Überkuvert hat die in der Anlage 6 ersichtlichen Aufdrucke zu enthalten.
§ 4
(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Wahlkartenverordnung, LGBl. Nr. 20/2008 , außer Kraft.
(3) Die Anlagen 1 bis 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 42/2017 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Die Anlagen 1 bis 4 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 30/2022 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(5) Die Anlagen 1 bis 6 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 27/2026 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Anlage 1 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1 LGBl. Nr. 27/2026 Anlage 2 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 2 LGBl. Nr. 27/2026 Anlage 3 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3 LGBl. Nr. 27/2026 Anlage 4 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 4 LGBl. Nr. 27/2026 Anlage 5 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 5 LGBl. Nr. 27/2026 Anlage 6 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 6 LGBl. Nr. 27/2026