LGBl.Nr. 14/1994
LGBl.Nr. 14/1994
Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen (LGBl.Nr. 14/1994)
Langtitel
Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen
StF: LGBl Nr 14/1994
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder * Burgenland, * Kärnten, * Niederösterreich, * Oberösterreich, * Salzburg, * Steiermark, * Tirol, * Vorarlberg und * Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, - im folgenden Vertragsparteien genannt - kommen überein, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Ratifikationstext
Anläßlich der Unterzeichnung hat der Landeshauptmann von Salzburg folgenden Vorbehalt des Landes Salzburg erklärt:
Auf Grund der Beschlüsse der Salzburger Landesregierung erkläre ich den Vorbehalt, daß Art. 10 der Vereinbarung landesgesetzliche Regelungen über Kostenersätze der Gemeinden zu dem auf das Land fallenden Aufwand nicht ausschließt.
Der Salzburger Landtag hat der vorstehenden Vereinbarung einschließlich Vorbehalt am 7. Juli 1993 die verfassungsmäßige Genehmigung erteilt. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 14 Abs. 1 am 1. Jänner 1994 in Kraft getreten.