Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 14/1994

AT - Landesrecht Salzburg

LGBl.Nr. 14/1994

Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen (LGBl.Nr. 14/1994)

Langtitel

Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen
StF: LGBl Nr 14/1994

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, und die Länder * Burgenland, * Kärnten, * Niederösterreich, * Oberösterreich, * Salzburg, * Steiermark, * Tirol, * Vorarlberg und * Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann, - im folgenden Vertragsparteien genannt - kommen überein, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Ratifikationstext

Anläßlich der Unterzeichnung hat der Landeshauptmann von Salzburg folgenden Vorbehalt des Landes Salzburg erklärt:
Auf Grund der Beschlüsse der Salzburger Landesregierung erkläre ich den Vorbehalt, daß Art. 10 der Vereinbarung landesgesetzliche Regelungen über Kostenersätze der Gemeinden zu dem auf das Land fallenden Aufwand nicht ausschließt.
Der Salzburger Landtag hat der vorstehenden Vereinbarung einschließlich Vorbehalt am 7. Juli 1993 die verfassungsmäßige Genehmigung erteilt. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 14 Abs. 1 am 1. Jänner 1994 in Kraft getreten.
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