Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 59/2021

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl.Nr. 59/2021

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der "Halbtrockenrasen Fuchsenmutter" in der Gemeinde Leonding als Naturschutzgebiet festgestellt wird (LGBl.Nr. 59/2021)

Langtitel

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der "Halbtrockenrasen Fuchsenmutter" in der Gemeinde Leonding als Naturschutzgebiet festgestellt wird
StF: LGBl.Nr. 59/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001 , in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 125/2020 , wird verordnet:

§ 1

(1) Der „Halbtrockenrasen Fuchsenmutter“ in der Gemeinde Leonding, politischer Bezirk Linz-Land, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage 1 ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 1.500 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.

§ 2

Gemäß § 25 Abs. 4 Oö. NSchG 2001 sind folgende Eingriffe gestattet: 1. das Betreten durch Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, durch von diesen beauftragte Personen und durch die Jagdausübungsberechtigten zum Zweck der Nachsuche; 2. die landwirtschaftliche Nutzung in Form der Mahd oder Beweidung, frühestens ab Mitte Juni jeden Jahres; 3. das Betreten und Befahren im Rahmen der erlaubten landwirtschaftlichen Nutzung und der Landschaftspflegemaßnahmen; 4. das Zurückschneiden von Gehölzen; 5. die ganzjährige Bekämpfung von Neophyten; 6. Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität, speziell für bedrohte Pflanzen- und Tierarten im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 2
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht