Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 130/1997

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl. Nr. 130/1997

Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 3. November 1997, mit der die Bezirkshauptmannschaften und Bundespolizeibehörden ermächtigt werden, Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, einen Mopedausweis auszustellen (LGBl. Nr. 130/1997)

Langtitel

Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 3. November 1997, mit der die Bezirkshauptmannschaften und Bundespolizeibehörden ermächtigt werden, Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, einen Mopedausweis auszustellen
StF: LGBl. Nr. 130/1997

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 31 Abs. 2 des Führerscheingesetzes, BGBl. I Nr. 120/1997 , wird verordnet:
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