LGBl. Nr. 7/2009
LGBl. Nr. 7/2009
Verordnung der Oö. Landesregierung über die Ziele der Sozialplanung des Landes im Bereich der Vorsorge für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie über die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Sozialplanung des Landes (LGBl. Nr. 7/2009)
Langtitel
Verordnung der Oö. Landesregierung über die Ziele der Sozialplanung des Landes im Bereich der Vorsorge für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie über die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Sozialplanung des Landes
StF: LGBl. Nr. 7/2009
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 55 Abs. 1, 2, 3 und 4 des Oö. Sozialhilfegesetzes 1998 - Oö. SHG 1998, LGBl. Nr. 82/1998 , i.d.F. LGBl. Nr. 9/2006 , wird verordnet: