Monitoring Gesetzessammlung

LGBl. Nr. 7/2009

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl. Nr. 7/2009

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Ziele der Sozialplanung des Landes im Bereich der Vorsorge für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie über die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Sozialplanung des Landes (LGBl. Nr. 7/2009)

Langtitel

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Ziele der Sozialplanung des Landes im Bereich der Vorsorge für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie über die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der Sozialplanung des Landes
StF: LGBl. Nr. 7/2009

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 55 Abs. 1, 2, 3 und 4 des Oö. Sozialhilfegesetzes 1998 - Oö. SHG 1998, LGBl. Nr. 82/1998 , i.d.F. LGBl. Nr. 9/2006 , wird verordnet:
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