LGBl.Nr. 61/2016
LGBl.Nr. 61/2016
Verordnung der Oö. Landesregierung über die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengels für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich (LGBl.Nr. 61/2016)
Langtitel
Verordnung der Oö. Landesregierung über die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengels für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich
StF: LGBl.Nr. 61/2016
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 42 Abs. 1a in Verbindung mit § 40 Abs. 4 des Oö. Pflichtschulorganisations-gesetzes 1992, LGBl. Nr. 35/1992 , in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2016 , wird verordnet:
§ 1
Als Berechtigungssprengel wird für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich das gesamte Landesgebiet festgesetzt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und betrifft erstmals den Schulbesuch im Schuljahr 2017/2018.