LGBl.Nr. 13/1997
LGBl.Nr. 13/1997
Verordnung der Landesregierung über die Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Dornbirn (LGBl.Nr. 13/1997)
Langtitel
Verordnung der Landesregierung über die Zulässigkeit der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Dornbirn
StF: LGBl.Nr. 13/1997
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 6 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 , wird verordnet:
Ratifikationstext
Im Bereich der Liegenschaften GST-NR 9952 und 9953, KG. Dornbirn, wird die Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum mit einem Höchstausmaß der Gesamtverkaufsfläche von 5.100 m² für Waren des nicht täglichen Bedarfs, die nach dem Kauf regelmäßig mit Kraftfahrzeugen abgeholt oder transportiert werden, wie Möbel, Baustoffe und Geräte, Gartenbedarf, Fahrzeuge und Maschinen, für zulässig erklärt.