Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 68/2005

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 68/2005

Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für Einkaufszentren in Lauterach (LGBl.Nr. 68/2005)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für Einkaufszentren in Lauterach
StF: LGBl.Nr. 68/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 , in der Fassung LGBl.Nr. 43/1999 , wird verordnet:

§ 1

Die Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Lauterach wird für zulässig erklärt auf Grundstücken, soweit diese a) innerhalb der im Lageplan des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Zahl VIIa-421.38, vom 12.8.2005, Maßstab 1:5000*), in dunkler Farbe ersichtlich gemachten Grenze liegen, und b) als Kerngebiete, Mischgebiete oder Betriebsgebiete Kategorie I gewidmet sind.

§ 2

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Lauterach, LGBl.Nr. 3/1996 , außer Kraft.
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