Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 44/2005

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 44/2005

Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Frastanz (LGBl.Nr. 44/2005)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung einer besonderen Fläche für ein Einkaufszentrum in Frastanz
StF: LGBl.Nr. 44/2005

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 , in der Fassung LGBl.Nr. 43/1999 , wird verordnet:

Ratifikationstext

Im Bereich der Liegenschaften GST-NR .244, GST-NR 578/1, GST-NR 578/2 und GST-NR 579/1, alle GB Frastanz 1, wird die Widmung einer besonderen Fläche für die Errichtung eines Einkaufszentrums mit einem Höchstausmaß der Gesamtverkaufsfläche von 1.700 m² für zulässig erklärt.
Die Widmung wird von der Erlassung einer Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung abhängig gemacht und das Mindestmaß wie folgt festgelegt:
Mindestgeschosszahl 2, wobei ein Geschoss keine geringere Geschossfläche als 80 % der Geschossfläche des größten Geschosses aufweisen darf, um als ganzes Geschoss gezählt zu werden. Geschosse sind als tatsächliche Geschosse unabhängig von der Geschosshöhe zu verstehen.
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