Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 46/2002

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 46/2002

Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Hard (LGBl.Nr. 46/2002)

Beachte für folgende Bestimmung

*) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Vorarlberger Landesregierung, in der Bezirkshauptmannschaft Bregenz sowie im Marktgemeindeamt Hard während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

Langtitel

Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Hard
StF: LGBl.Nr. 46/2002

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 6 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 , in der Fassung LGBl.Nr. 43/1999 , wird verordnet:

Ratifikationstext

Die Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Hard wird für zulässig erklärt auf Grundstücken, soweit diese
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