LGBl.Nr. 45/2002
LGBl.Nr. 45/2002
Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Götzis (LGBl.Nr. 45/2002)
Beachte für folgende Bestimmung
Der Erläuterungsbericht liegt im Amt der Landesregierung während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.
Langtitel
Verordnung der Landesregierung über die Zulässigerklärung der Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Götzis
StF: LGBl.Nr. 45/2002
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 6 Abs. 1 und 15 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996 , in der Fassung LGBl.Nr. 43/1999 , wird verordnet:
Ratifikationstext
Die Widmung besonderer Flächen für Einkaufszentren in Götzis wird für zulässig erklärt auf Grundstücken, soweit diese