Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 7/2000

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 7/2000

Verordnung der Landesregierung über die Reinigungsfrist für bestimmte Gasfeuerungsanlagen (LGBl.Nr. 7/2000)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung über die Reinigungsfrist für bestimmte Gasfeuerungsanlagen
StF: LGBl.Nr. 7/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 2 Abs. 4 der Feuerpolizeiordnung, LGBl.Nr. 16/1949, in der Fassung LGBl.Nr. 34/1999 , wird verordnet:

Ratifikationstext

Gasfeuerungsanlagen, bei denen die Verbrennungsluft aus dem Freien zugeführt wird (raumluftunabhängige Gasfeuerungsanlagen), sind mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen und nötigenfalls zu reinigen.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht