Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 7/2020

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 7/2020

Verordnung der Landesregierung über die Haftpflichtversicherung für konzessionierte Schneesportlehrer sowie für Lehrkräfte, Anwärter und Kinderbetreuungspersonen an Schischulen (LGBl.Nr. 7/2020)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung über die Haftpflichtversicherung für konzessionierte Schneesportlehrer sowie für Lehrkräfte, Anwärter und Kinderbetreuungspersonen an Schischulen
StF: LGBl.Nr. 7/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 3e Abs. 2 und 16 Abs. 2 des Schischulgesetzes, LGBl.Nr. 55/2002 , in der Fassung LGBl.Nr. 12/2010 , Nr. 40/2011, Nr. 18/2015 und Nr. 4/2020, wird verordnet:

§ 1 Mindestversicherungssumme

(1) Die Mindestversicherungssumme für konzessionierte Schneesportlehrer wird mit 7.000.000,00 Euro je Schadensfall bestimmt.
(2) Die Mindestversicherungssumme für Lehrkräfte, Anwärter und Kinderbetreuungspersonen an Schischulen wird mit 7.000.000,00 Euro je Schadensfall bestimmt.

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am 1. März 2020 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Haftpflichtversicherung für konzessionierte Schilehrer sowie für Lehrkräfte und Praktikanten an Schischulen, LGBl.Nr. 23/2010 , in der Fassung LGBl.Nr. 89/2015 , außer Kraft.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht