Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 67/1996

AT - Landesrecht Vorarlberg

LGBl.Nr. 67/1996

Verordnung der Landesregierung über die Angleichung der Bezüge der Gemeindebediensteten im Zollausschlussgebiet der Gemeinde Mittelberg (LGBl.Nr. 67/1996)

Langtitel

Verordnung der Landesregierung über die Angleichung der Bezüge der Gemeindebediensteten im Zollausschlussgebiet der Gemeinde Mittelberg
StF: LGBl.Nr. 67/1996

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 52 in Verbindung mit § 123 des Gemeindebedienstetengesetzes, LGBl.Nr. 49/1988 , in der Fassung Nr. 29/1991, Nr. 30/1993, Nr. 41/1993, Nr. 28/1994, Nr. 5/1995 und Nr. 50/ 1995, wird verordnet:

§ 1

Der Monatsbezug beträgt für die Bediensteten der Gemeinde Mittelberg das 1,4830fache des Monatsbezuges der Gemeindebediensteten der anderen Gemeinden.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 1997 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Angleichung der Bezüge der Gemeindebediensteten im Zollausschlussgebiet der Gemeinde Mittelberg, LGBl.Nr. 66/1995 , außer Kraft.
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