Monitoring Gesetzessammlung

LGBl.Nr. 41/2025

AT - Landesrecht Oberösterreich

LGBl.Nr. 41/2025

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung von Straßenabschnitten als Radhauptroute in den Gemeindegebieten von Linz, Leonding und Pasching (LGBl.Nr. 41/2025)

Langtitel

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Widmung und Einreihung von Straßenabschnitten als Radhauptroute in den Gemeindegebieten von Linz, Leonding und Pasching
StF: LGBl.Nr. 41/2025

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z 2 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84/1991 , in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 13/2024 , wird verordnet:

§ 1

Die neu herzustellende Straße RHR 9 „LILO-Radhauptroute“ wird für den Gemeingebrauch gewidmet und als Radhauptroute eingereiht, soweit die Trasse nicht über bestehende Straßen verläuft. Das Trassenband (grün gefärbt in beiliegenden Verordnungsplänen, Maßstab 1 : 2.000 - Anlagen 1 bis 7) - beginnt an der Kärntnerstraße beim Linzer Hauptbahnhof, - verläuft weiter auf der Waldeggstraße, - der Klimtstraße, - nordseitig entlang der Linzer Lokalbahnstrecke, - mit einer Anbindung über den Füchslbach an den Bachweg, - vorbei am Bahnhof Leonding Lb., - mit einer Ausästung nach Norden, um an die Landesstraße L1386 Leondinger Straße bei deren km 7,32 anzubinden, - vorbei am Bahnhof Straßfeld, - quert die Linzer Lokalbahn beim Bahnhof Bergham und verläuft dann südseitig entlang der Linzer Lokalbahnstrecke, - vorbei am Bahnhof Am Dürrweg, - vorbei am Bahnhof Rufling, - schwenkt vom Parallelverlauf zur Linzer Lokalbahn nach Süden, um die Landesstraße L1381 Ochsenstraße bei deren km 1,55 zu unterführen, - verläuft südseitig entlang der L1381 Ochsenstraße bis zu deren Ende und quert dort die Landesstraße L1390 Kürnbergstraße, - schwenkt wieder in den Parallelverlauf zur Linzer Lokalbahn (südseitig) und - endet beim Bahnhof Thurnharting.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 2 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 3 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 4 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 5 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 6 Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 7
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