Monitoring Gesetzessammlung

LGBl Nr 53/2007

AT - Landesrecht Salzburg

LGBl Nr 53/2007

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. Juli 2007 betreffend die Erstellung externer Notfallpläne (LGBl Nr 53/2007)

Langtitel

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 20. Juli 2007 betreffend die Erstellung externer Notfallpläne
StF: LGBl Nr 53/2007

Änderung

LGBl Nr 30/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 9b Abs. 11 des Katastrophenhilfegesetzes, LGBl Nr 3/1975, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Betreten und Besichtigen der Betriebe, Auskunftspflicht

§ 5

Die Inhaber der Betriebe sind verpflichtet, der Bezirksverwaltungsbehörde und den an der Erstellung der externen Notfallpläne beteiligten Katastrophenhilfsdiensten das Betreten und die Besichtigung des jeweiligen Betriebes zu gestatten und die verlangten Auskünfte zu erteilen, soweit dies für die Erstellung externer Notfallpläne erforderlich ist.

Planung von Abhilfemaßnahmen

§ 6

(1) Die externen Notfallpläne haben jedenfalls Maßnahmen bis zu jener Entfernung vom Betrieb zu enthalten, innerhalb der mit solchen Auswirkungen eines schweren Unfalls gerechnet werden muss, die das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt gefährden können.
(2) Die Planung von Abhilfemaßnahmen richtet sich nach der Art des Betriebes und der Reichweite der für möglich gehaltenen Auswirkungen eines schweren Unfalls. Dabei sind zu berücksichtigen: 1. Informationen, die vom Betriebsinhaber, von Behörden, die für die Genehmigung der Errichtung des Betriebes und/oder Überprüfung des Betriebes zuständig sind, von der Standortgemeinde sowie von allenfalls betroffenen anderen Gemeinden und Bezirksverwaltungsbehörden zur Verfügung gestellt werden; 2. Informationen über betriebsinterne Maßnahmen im Fall eines schweren Unfalls.

Umsetzungshinweis

§ 7

Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl Nr L 197 vom 24. Juli 2012).

Inkrafttreten

§ 8

(1) Diese Verordnung tritt mit 27. Juli 2007 in Kraft.
(2) § 7 und die Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl Nr 30/2016 treten mit 5. März 2016 in Kraft. Begleitende Dokumente Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Betreff: Externer Notfallplan; Meldung bei Unfällen der Gefahrenstufe I Firma/Betrieb: Ort des Ereignisses (Gebäude, sonstige betroffene Anlagen): Zeitpunkt des Beginns des Ereignisses: Datum: Uhrzeit: Kurzbeschreibung des Ereignisses einschließlich der freigesetzten Stoffe udgl: Schwerpunkt des Ereignisses (Mehrfachangaben möglich): O umweltrelevantes Ereignis O sicherheitsrelevantes Ereignis Nähere Ausführungen: Eigene Einstufung des Ereignisses: Gefahrenstufe I O Keine Auswirkung außerhalb des Betriebes Kurze Begründung: Datum, Uhrzeit und Unterschrift: Verteiler: Bezirksverwaltungsbehörde: Benachbarte Anlagenbetreiber: Vermerk: Die Meldung wurde von ......................................am ................. um ............................. Uhr erstattet. O per Fax O per E-Mail O telefonisch Anlage 3 Betreff: Externer Notfallplan; Sofortmeldung bei Unfällen der Gefahrenstufen II bis IV Firma/Betrieb: Ort des Ereignisses (Gebäude, sonstige betroffene Anlage): Zeitpunkt des Beginns des Ereignisses: Datum: Uhrzeit: Witterung vor Ort: Temperatur: ........................°C Windrichtung: ..................... Windgeschwindigkeit: ......... km/h Kurzbeschreibung des Ereignisses einschließlich der freigesetzten Stoffe: Art der Beeinträchtigung (zum Meldezeitpunkt; Mehrfachangaben möglich): O umweltrelevant O sicherheitsrelevant Nähere Ausführungen: Mögliche oder bereits eingetretene Wirkung: O Belästigung (Geruch, Lärm) O Gewässergefährdung O Gesundheitsgefährdung O Explosionsgefahr Eigene Einstufung des Ereignisses und Sofortmaßnahmen: O Gefahrenstufe II O Gefahrenstufe III O Gefahrenstufe IV Warnung betriebsintern: Warnung betriebsintern: O durchgeführt O durchgeführt O nicht notwendig Information der Öffentlichkeit: Information der Öffentlichkeit: O erforderlich O erforderlich O nicht erforderlich O nicht erforderlich Datum, Uhrzeit und Unterschrift: Verteiler: intern: werksinterne Stellen extern: Feuerwehr, Rettungsdienste, Exekutive, Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Arbeitsinspektorat Vermerk: Die Sofortmeldung wurde von ................................ am ........................... um ...................... Uhr erstattet. O per Fax O per E-Mail O telefonisch Anlage 4 Betreff: Externer Notfallplan; Ereignismeldung bei Unfällen der Gefahrenstufen II bis IV zur Sofortmeldung vom ........................................ Firma/Betrieb: Ort des Ereignisses (Gebäude, sonstige betroffene Anlagen): Gefahrenstufe: O II O III O IV Personenschaden: O ja O nein Verletzte: ....................... Tote: .............................. Kurzbeschreibung des Ereignisses einschließlich der freigesetzten Stoffe, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw Bewältigung des Ereignisses: Eingesetzte Einsatzkräfte: O Betriebsfeuerwehr O Berufsfeuerwehr O Freiwillige Feuerwehr(en) O Betrieblicher Sanitätsdienst O Rettungsdienst O Notarzt Warnung ist erfolgt: Entwarnung ist bereits gegeben: betriebsintern O ja O nein betriebsintern O ja O nein extern O ja O nein extern O ja O nein Sonstige getroffene Maßnahmen: Datum, Uhrzeit und Unterschrift: Verteiler: intern: werksinterne Stellen extern: Feuerwehr, Rettungsdienste, Exekutive, Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Arbeitsinspektorat Vermerk: Die Ergebnismeldung wurde von............................... am ............................. um ................ Uhr erstattet. O per Fax O per E-Mail O telefonisch Anlage 5 Betreff: Externer Notfallplan/Vorsorgliche Information über absehbare Betriebszustände, durch die voraussichtlich Auswirkungen verursacht werden, die außerhalb des Betriebsgeländes optisch, akustisch, durch Geruch oder sonstige Sinneseindrücke deutlich wahrnehmbar sein werden Firma/Betrieb: Ort des Ereignisses (Gebäude, sonstige betroffene Anlagen): Kurzbeschreibung über die Art des Ereignisses: O Vorbereitung zur Inbetriebnahme: ............................ O Anfahren O Abfahren O Wartungs-/Reparaturarbeiten: ................................. .............................................................. O Anlagenteil außer Betrieb: ................................... O Anlagenausfall O .............................................................. O Dauer: O voraussichtlich O tatsächlich von...................... bis ................................ (Datum und Uhrzeit) (Datum und Uhrzeit) Auswirkungen O Lärm O voraussichtlich O tatsächlich O Geruch O voraussichtlich O tatsächlich O sichtbare Emission:....................................... O erhöhte Emission: ........................................ Erläuterungen (Ursache, Maßnahmen udgl): Datum, Uhrzeit und Unterschrift: Verteiler: intern: werksinterne Stellen extern: Feuerwehr, Rettungsdienste, Exekutive, Gemeinde, Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Arbeitsinspektorat Vermerk: Die vorsorgliche Information wurde von ...................... am ........................... um ....................... Uhr erstattet. O per Fax O per E-Mail O telefonisch
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